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Raucherpause in der Arbeitszeit: Regeln und Tipps für KMU

Mitarbeiterin stempelt sich mit askDANTE am Smartphone zur Raucherpause in der Arbeitszeit aus.

Rauchen am Arbeitsplatz: für die einen die kurze Verschnaufpause im stressigen Arbeitsalltag, für die anderen ein unfaires Zusatz-Benefit für einen Teil der Belegschaft. Beim Thema Raucherpause Arbeitszeit gehen die Meinungen in Unternehmen vielerorts auseinander.

Aber wie ist der rechtliche Stand zum Thema: Sind Raucherpausen während der Arbeit gesetzlich zulässig? An welche Spielregeln müssen sich Arbeitnehmer halten? Und wie kann eine Zeiterfassung Teams unterstützen? Wir fassen die wichtigsten Infos und Fragen zur Raucherpause zusammen.

Stand Raucherquote in Deutschland

„Ich rauche gerne” – diese Aussage zählt zu den wesentlichen Gründen, die im Rahmen einer Umfrage zum Thema „Barrieren des Rauchstopps 2023” genannt wurden. Mit 61% gibt mehr als die Hälfte der Befragten an, dass es eine geringe Motivation zum Rauchen-Aufhören gibt.

Raucherpause weiterhin beliebt

Vom dauerhaften Stressgefühl über die Senkung der Kreativität und Leistungsfähigkeit bis zum Anstieg von Arbeitsunfällen – arbeiten, ohne Auszeiten zu nehmen, kann für Mitarbeiter ernsthafte Konsequenzen bedeuten. Regelmäßige Pausenzeiten während der Arbeit zu nehmen, ist für Arbeitnehmer daher obligatorisch. Die Zigarette am Arbeitsplatz ist dabei besonders beliebt: Für viele ist sie eine Reduzierung des Stresspegels und eine kleine Extrapause für zwischendurch. Während ein Teil der Belegschaft den kurzen Kaffeeplausch in der Büroküche bevorzugt, greift der andere zur Zigarette – aber sind beide Formen der Arbeitszeitunterbrechung gleichwertig?

Arbeitsunterbrechung nach Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben

Auskunft hierzu gibt das Arbeitszeitgesetz. Das Regelwerk zu den gesetzlichen Pausenzeiten hat unter § 4 ArbZG folgende Bestimmung zu Ruhepausen im Arbeitskontext festgesetzt:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

In der Zusammenfassung bedeutet dies für Unternehmen:

Nach 6 StundenNach 9 Stunden
Mitarbeiter, die länger als 6 Stunden am Stück arbeiten, müssen eine Pause von 30 Minuten machen.Für Mitarbeiter, die länger als 9 Stunden an einem Arbeitstag arbeiten, besteht eine Pflichtpause von 45 Minuten.

Pausenlänge nach gesetzlicher Regelung

Nach dieser gesetzlichen Festlegung gelten Pausen erst dann als Pausenzeiten, wenn sie eine Mindestlänge von 15 Minuten beanspruchen. Dabei ist es Mitarbeitern frei überlassen, wie sie ihre Pause gestalten. In dieser Erholungspause ist es ebenfalls gestattet, eine Zigarette zu rauchen. Aber welche Vorschriften gelten bei der Raucherpause außerhalb der gewöhnlichen Erholungspause?

Während der Toilettenbesuch und das Kurzgespräch mit Kollegen Bestandteil fester Verteilzeiten sind, stellt die Raucherpause eine kategorische Ausnahmen dar: Als Kurzpause fällt sie unter keine Erholungspause und ist gleichzeitig kein Gegenstand der persönlichen Verteilzeit. Für Mitarbeiter besteht deshalb kein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause. In welcher Form die Raucherpause während der Arbeitszeit ausgestaltet wird, regeln HR Manager daher nach individuellen Anforderungen.

Sind Raucherpausen echte Pausen?

Unternehmen ohne klare Regelungen für Raucherpausen können mitunter auf verschiedene Herausforderungen stoßen. Folgende Faktoren muss das Personalmanagement fokussieren, um eine faire Umsetzung intern zu gewährleisten:

  1. Kurze Arbeitsunterbrechungen: Raucherpausen sind in der Regel kurze Arbeitszeitunterbrechungen über den Tag verteilt, die oft kürzer als 15 Minuten betragen. Eine Raucherpause stellt daher laut Arbeitszeitgesetz keine vollwertige Pause dar – und muss dementsprechend von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt werden.

  2. Nicht teamübergreifend: Die Raucherpause ist zwar eine gelegentliche, jedoch eine kalkulierte Arbeitsunterbrechung im Arbeitsalltag. Die Besonderheit dabei: Eine Raucherpause wird nicht von allen Mitarbeitern beansprucht – eine faire Umsetzung ist deshalb für das gesamte Team erforderlich. Der Einsatz einer Arbeitszeiterfassung kann HR hierbei enorm unterstützen.

  3. Keine Ruhepause: Die Ruhepause ist grundsätzlich kein Bestandteil der Arbeitszeit und wird nicht vergütet. Für die Raucherpause gilt faktisch dasselbe – HR-Verantwortliche profitieren entsprechend von einer minutengenauen Zeiterfassung, um nicht erbrachte Leistungen zu erfassen.

Arbeitsgesetz Raucherpause besteht nicht

Aktuell besteht kein Arbeitsgesetz "Raucherpause", mit dem Raucherpausen im Arbeitsbereich definiert werden. Für HR-Abteilungen bedeutet dies:

  • Es existiert kein gesetzliches Setting, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer richtungsweisend ist, um Raucherpausen vorschriftsmäßig umzusetzen.
  • Arbeitnehmern steht zudem aus gesetzlicher Sicht keine Raucherpause zu. Hier ist ausschließlich die Kompromissbereitschaft des Arbeitgebers ausschlaggebend.

Nachteile für Nichtraucher bei Raucherpause

Sind Raucherpausen eindeutig geregelt, indem sie zum Beispiel in die Mittagspause integriert sind, können Unstimmigkeiten im Team von vornherein ausgeschlossen werden. Fehlen hingegen festgelegte Vorschriften für Mitarbeiter, können Raucherpausen zum Diskussionsthema werden. Insbesondere wenn sich die Raucherzeit durch Mangel interner Regularien als Bestandteil der vergüteten Arbeitszeit verfestigt. Dies kann einen wesentlichen Nachteil für Nichtraucher darstellen – die in diesem Fall faktisch mehr Leistung zu gleichen Konditionen erbringen als ihre Kollegen.

Welche Rolle spielt das Nichtraucherschutzgesetz?

Für HR-Verantwortliche besteht mit der Einführung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (kurz: BNichtSchG) von 2007 zudem eine Verpflichtung zur Wahrung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz. Arbeitgeber stehen damit in der Pflicht, Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, die Nichtraucher vor passivem Zigarettenkonsum schützen. Dazu gehört insbesondere die Notwendigkeit zur Einrichtung offizieller Raucherbereichen (§ 4 BNichtSchG) im Unternehmen.

Kann der Vorgesetzte die Raucherpause verbieten?

Da es zur Raucherpause keine gesetzlichen Vereinbarungen gibt, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Raucherpausen auf dem Betriebsgelände erlaubt sind. Die Geschäftsführung kann jedoch zur Sicherstellung des Nichtraucherschutzgesetzes unter Umständen das Rauchen im Betrieb untersagen.

Tipp: Raucherpausen mit Zeiterfassungssystem erfassen

Unterbrechen Beschäftigte ihre Arbeitszeiten mehrmals am Tag, um rauchen zu gehen, kann daraus eine zweite umfangreiche Pause entstehen. Damit sich Mitarbeiter deswegen nicht benachteiligt fühlen und es nicht zu Unzufriedenheit kommt, setzen viele Unternehmen inzwischen auf eine digitale Zeiterfassung.

Ein starkes Zeiterfassungssystem bietet KMU neben der allgemeinen Stempelung von Arbeitszeiten und der Einhaltung gesetzlicher Pausen auch die Umsetzung individueller Pausenmodelle. Dies ist vor allem für Vorgesetzte hilfreich, die ihren Mitarbeitern aus Kulanz die Raucherpause gestatten möchten, jedoch nur in einem geregelten Rahmen.

Besonders hilfreich ist die Zeiterfassung im Homeoffice, wo Beschäftigte ebenfalls Raucherpausen einlegen. Mit einer Arbeitszeiterfassung wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer exakt, wann Raucherpausen auch außerhalb der Firmenstätte gemacht werden.

Raucherpause und Zeiterfassung – Vorteile für HR

Eine Raucherpause per Zeiterfassung zu verwalten, bringt mehr Transparenz beim Stundennachweis. Arbeitgeber profitieren dabei vor allem von einer systematischen und korrekten Erfassung verschiedener Pausenarten für die Entgeltabrechnung und reduzieren dabei das Risiko für Arbeitszeitbetrug. Im Zusammenspiel mit einer Zeiterfassung können Raucherpausen dabei auf zwei Wegen in das tägliche Pausieren einfließen:

Grafik zeigt wie man das Thema Raucherpause Zeiterfassung kombiniert umsetzen kann.

Manuelle ZeitstempelungAutomatischer Pausenabzug
Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten und Pausen manuell – mit PC, Terminal oder App.Bei dieser Variante stempeln Mitarbeiter ihre Kommen- und Gehen-Zeiten wie gewohnt und pausieren nach Belieben. Der automatische Pausenabzug sorgt dafür, dass nach 6 bzw. 9 Stunden eine Pflichtpause von 30 bzw. 45 Minuten abgezogen wird.
Hierbei ist es irrelevant, um welchen Typ von Pausenzeit es sich handelt: Raucherpausen werden an dieser Stelle als einfache, kurze Pausen verbucht.Arbeitgeber stellen hierbei sicher, dass die gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer stellt dies die bequemste Lösung dar, obgleich darauf zu achten ist, dass Raucherpausen in diesen Pausenzeiten integriert sind. Heißt: Jede Raucherpause darüber hinaus müsste streng genommen gesondert erfasst werden.

Umsetzung mit askDANTE

Mit askDANTE erhalten KMU beim Thema Raucherpause die Möglichkeit, weiteren Mehrwert für bessere HR-Prozesse zu erschließen: askDANTE bietet zwei Lösungswege an, mit denen Unternehmen ihre Raucherpausen in Kombination mit dem automatischen Pausenabzug noch individueller gestalten können:

Grafik zeigt die Umsetzung der Raucherpause mit den Zusatzregeln von askDANTE.

  • Raucherpause anrechnen: Ist die Einstellung für den automatischen Pausenabzug aktiviert, wird jede weitere Pause ab der ersten Minute angerechnet bzw. verrechnet. Zuzügliche Minuten, die über diesen Abzug hinaus als Pause gestempelt werden, werden on top aufgerechnet. Ideal für Teams, die ihre Pausenzeiten korrekt, aber flexibel gestalten möchten.

  • Raucherpause aufrechnen: Bei der zweiten Lösung werden kurze Raucherpausen beispielsweise bis zu 5 Minuten im Pausenabzug hinterlegt. Jede Kurzpause, die dann unter 5 Minuten beträgt, wird auf den Abzug aufgeschlagen werden.

Raucherpausen ausstempeln?

Das Thema Arbeitszeitbetrug stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Sind Raucherpausen im Betrieb nicht transparent geregelt, können sie das Risiko für Arbeitszeittäuschung begünstigen.

Eine Raucherpause, die nicht gestempelt wird, fällt jedoch nicht automatisch unter Arbeitszeitbetrug. Erst, wenn sich Beschäftigte nicht zu Raucherpausen ausstempeln, obwohl sie dazu durch Vorschriften des Arbeitgebers verpflichtet sind, können Vorgesetzte Maßnahmen einleiten. In Extremfällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Wie oft darf man Raucherpausen machen?

Wie oft Raucherpausen gemacht werden dürfen muss im Zweifelsfall die Geschäftsführung festsetzen. Mitarbeiter sind diesbezüglich an die Vorgaben des Arbeitgebers gebunden.

Fazit Raucherpause

Für das Thema Raucherpause gibt es aktuell keine gesetzlichen Vorgaben, an dich sich Unternehmen bei der Ausgestaltung halten müssen. Vielmehr liegt eine erfolgreiche Umsetzung in der Verantwortung des Arbeitgebers, der Raucherpausen durch klare interne Regelungen umsetzen sollte. Ob Beschäftigte während der Arbeitszeit rauchen dürfen, liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers. Eine funktionsstarke digitale Zeitwirtschaft ist hierfür besonders vorteilhaft, da Unternehmen Raucherpausen mit individuellen Pausenregeln umsetzen können.

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