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Feiertagszuschlag berechnen

Header mit Frau und Laptop, die mit askDANTE zum Thema Feiertagszuschlag berechnen arbeitet.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag?

Einen gesetzlichen Anspruch für Zuschläge an Sonn- und Feiertagen gibt es nicht. Es wird gesetzlich lediglich ein Ausgleichsanspruch festgelegt, d.h. ein Ersatzruhetag muss gewährt werden. Diese Regelungen ergeben sich aus § 11 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz.

Es können jedoch Zuschläge in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.

Gilt das auch für den Zuschlag für Sonntagsarbeit?

Ja, Feiertags- und Sonntagszuschläge unterliegen den gleichen Regeln.

Sind Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei?

Bis zu einem gewissen Rahmen sind die Zuschläge steuerfrei. Dies gilt jedoch nur, wenn das Entgelt wirklich für geleistete Feiertagsarbeit bezahlt wurde. Leistungen, die für nicht in Anspruch genommene Ersatzruhetage gezahlt wurden, sind nicht steuerfrei.

Im Einkommenssteuergesetz Artikel 3b sind die Grenzen der Steuerfreiheit festgelegt. Hier gilt:

Für Zuschläge an gesetzlichen Feiertagen und der 31.12 ab 14 Uhr sind Zuschläge mit 125% des Grundlohns von der Einkommensteuer befreit.

An Weihnachten (24.12 ab 14 Uhr) und am 1. Mai gilt eine gesetzliche Grenze von 150 %.

Dies gilt auch für die Zeit von 0 bis 4 Uhr morgens, die in den Feiertag hineinreicht, wenn die Arbeit vor Null Uhr aufgenommen wurde.

Zudem darf der Grundlohn maximal 50 EUR / Stunde betragen.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge auf Feiertagszuschläge zahlen?

Unter bestimmten Bedingungen ja. Alle Zuschläge, die über den Grundlohn von 25 EUR/Stunde hinaus gehen, sind sozialversicherungspflichtig.

Beträgt der Grundlohn zum Beispiel 50 Euro, so muss auf die Hälfte des Zuschlags Sozialversicherung gezahlt werden.

Grundlohn berechnen

Der Grundlohn kann wie folgt berechnet werden:

(Monatslohn x 12) / (52 x Anzahl wöchentliche Arbeitsstunden)

Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld werden nicht mit eingerechnet.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin verdient 2.000 EUR im Monat und hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Pro Woche arbeitet sie 38.50 Stunden. Damit beträgt der Grundlohn (2.000x12)/(52x38,5) = 11,99 EURO pro Stunde.

Zuschläge berechnen: Was ist steuerfrei?

Frau Meier ist KFZ-Mechanikerin und erhält ein Gehalt von 2.300 EURO brutto. Sie arbeitet 39,5 Stunden in der Woche. Sie hat eine Schicht am 3. Oktober (der auf einen Sonntag fällt) im Notdienst und eine am zweiten Weihnachtstag. In ihrem Vertrag ist ein Feiertagszuschlag von 150% festgelegt.

Grundlohn pro Stunde:

(2300x12)/(52x39,5) = 13,44 EUR

Da ihr Stundenlohn unter 25 EUR liegt, ist der Zuschlag sozialversicherungsfrei.

Zuschläge berechnen:

Am 3. Oktober arbeitet sie 8 Stunden. Am zweiten Weihnachtstag 7 Stunden.

3. Oktober:

13,44 x 8 = 107,52 EUR + 150 % Zuschlag = 268,80 EUR

Weihnachten:

13,44 x 7 = 94,08 + 150 % Zuschlag = 235,20 EUR

Der Zuschlag am zweiten Weihnachtstag ist komplett steuerfrei, da der Zuschlag bis zu einer Grenze von 150 % steuerfrei ist.

Der Zuschlag am 3. Oktober (Sonntag) ist nur zum Teil steuerfrei, da der Zuschlag nur bis zu einer Grenze von 125 % steuerfrei ist.

Auf welchen Betrag muss Frau Meier Einkommensteuer zahlen?

Grundlohn gesamt: 107,52 EUR + 94,08 EUR = 198,60 EUR

Zu versteuernder Anteil des 3. Oktober-Zuschlags:

161,28 EUR (150 %)

134,40 EUR (125%)

26,88 EUR müssen versteuert werden.

Zusammen mit dem regulären Lohn muss Frau Meyer einen Betrag von 225,48 EUR versteuern.

Ein Betrag von 171,00 EUR ist steuerfrei.

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