Elternzeit im Unternehmen: Was Arbeitgeber und HR wissen müssen

Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur das Leben von Eltern. Auch im Unternehmen entstehen neue organisatorische Fragen. Viele Beschäftigte möchten nach der Geburt ihres Kindes kürzertreten. Manche widmen sich in dieser Zeit vollständig der Familie. Genau dafür gibt es in Deutschland die Elternzeit.

Veröffentlicht am: 18.03.2026·Aktualisiert am: 19.03.20266 Min. Lesezeit
Headerbild zeigt zwei Mitarbeiterinnen am Laptop im Büro, die mit askDANTE das Thema Elternzeit in Unternehmen verwalten.

Für Arbeitgeber in Deutschland bedeutet Elternzeit vor allem eines: Planung. HR-Teams müssen Ausfälle organisieren, Vertretungen finden und die gesetzlichen Regelungen im Blick behalten. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann Elternzeit im Unternehmen besser planen.

Der Artikel erklärt, wer Anspruch auf Elternzeit hat, wie Mitarbeiter Elternzeit beantragen und worauf Arbeitgeber achten sollten.

Was ist Elternzeit und was bedeutet sie für Arbeitgeber?

Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung vom Job, die Eltern nach der Geburt eines Kindes nutzen können. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Mitarbeitende müssen nicht arbeiten, bleiben aber weiterhin bei ihrem Arbeitgeber angestellt. In der Praxis schließt sich die Elternzeit häufig an den gesetzlichen Mutterschutz an, der für Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt. 

Die rechtliche Grundlage der Elternzeit bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Ziel des Gesetzes ist es, Eltern mehr Zeit für ihre Familie zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die berufliche Perspektive gesichert werden.

Was ist wichtig für Arbeitgeber? Nach der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückkehr ins Unternehmen. Beschäftigte müssen also wieder eingesetzt werden. Meist auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder auf einer vergleichbaren Position.

Elternzeit ist damit nicht nur eine soziale Leistung, sondern auch ein arbeitsrechtlicher Anspruch.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch auf Elternzeit haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und es selbst betreuen. 

Der Anspruch gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Elternzeit können zum Beispiel nehmen:

Auch Adoptiv- oder Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit, sobald ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Beide Elternteile können Elternzeit nehmen. Sie können diese gleichzeitig nutzen oder untereinander aufteilen. In vielen Familien übernimmt beispielsweise ein Elternteil die ersten Monate nach der Geburt, während der andere später Elternzeit nimmt. Eine aktuelle Befragung zeigt, dass die Partner sich in der Theorie die Elternzeit gerne aufteilen möchten. In der Praxis zeigt sich jedoch weiterhin ein traditionelles Muster: Väter in Elternzeit sind deutlich seltener als Mütter, die häufig länger zu Hause bleiben.

Wie lange dauert Elternzeit in Deutschland?

Elternzeit kann in Deutschland bis zu drei Jahre (36 Monate) pro Kind und Elternteil dauern. Sie kann vollständig am Stück oder in mehreren Abschnitten genommen werden. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob auch Elterngeld bezogen wird. Doch wie lange Elternzeit tatsächlich genommen wird, hängt von der individuellen Planung der Eltern ab.

Die Elternzeit kann flexibel aufgeteilt werden. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Bis zu drei Jahre Elternzeit pro Elternteil

  • Ein Teil der Elternzeit kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden

  • Maximal 24 Monate dürfen in diesen späteren Zeitraum verschoben werden

Diese Flexibilität ermöglicht es Familien, Elternzeit an unterschiedliche Lebenssituationen anzupassen.

Beispiel für eine mögliche Aufteilung

Eine typische Aufteilung könnte so aussehen:

  • 12 Monate direkt nach der Geburt

  • 6 Monate im zweiten Lebensjahr

  • weitere 12 Monate vor der Einschulung

Langfristige Elternzeit erfordert gute Planung im Unternehmen. Umso wichtiger sind transparente Prozesse und eine frühzeitige Abstimmung zwischen Mitarbeitenden und HR.

Wie beantragt man Elternzeit und welche Fristen gelten?

Elternzeit muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Beschäftigte müssen ihren Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit stellen.

Wichtig ist dabei die gesetzliche Frist für den Antrag auf Elternzeit:

  • Anmeldung mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit

  • für Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes: 13 Wochen Vorlauf

Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Eine einfache E-Mail reicht in der Regel nicht aus.

Im Antrag sollten Mitarbeitende angeben:

  • wann sie beginnen soll

  • wie lange Elternzeit sie geplant ist

  • welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre genutzt werden sollen

Für HR-Abteilungen ist es hilfreich, standardisierte Prozesse oder Formulare für Elternzeit-Anträge zu nutzen. So lassen sich Planungen deutlich einfacher koordinieren.

Ist Teilzeit während der Elternzeit möglich?

Ja, während der Elternzeit ist Teilzeit möglich. Beschäftigte dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei gelten weiterhin die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, etwa zur maximalen täglichen Arbeitszeit.

Dabei gibt es mehrere Optionen:

  • Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber

  • Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber (mit Zustimmung)

  • selbstständige Tätigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.

Für Unternehmen kann dieses Modell Vorteile haben. So bleibt das Wissen im Team. Wichtige Projekte laufen weiter und der Wiedereinstieg fällt leichter. Gleichzeitig ist es wichtig, die reduzierten Arbeitszeiten sauber zu dokumentieren – etwa über eine digitale Arbeitszeiterfassung.

Besteht Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Ja, während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Beschäftigte. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitenden in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Der Kündigungsschutz beginnt bereits vor dem eigentlichen Start der Elternzeit:

  • 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Kindern unter drei Jahren)

  • 14 Wochen vorher, wenn die Elternzeit später beginnt

Während dieser Zeit dürfen Arbeitgeber Beschäftigten grundsätzlich nicht kündigen. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel bei einer Betriebsschließung. Für HR bedeutet das vor allem: Personalentscheidungen sollten frühzeitig getroffen werden, bevor der Kündigungsschutz greift.

Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Freistellung vom Job, während Elterngeld eine staatliche finanzielle Unterstützung für Eltern ist.

Elternzeit

  • arbeitsrechtlicher Anspruch

  • unbezahlte Freistellung vom Job

  • bis zu drei Jahre pro Elternteil

Elterngeld

  • staatliche finanzielle Unterstützung

  • ersetzt einen Teil des vorherigen Einkommens

  • wird meist für 12 bis 14 Monate gezahlt

Elterngeld soll Familien finanziell unterstützen, wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung weniger arbeitet oder komplett pausiert. Elternzeit hingegen regelt ausschließlich das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wie können Unternehmen Elternzeit organisieren?

Für Arbeitgeber stellt Elternzeit vor allem eine organisatorische Herausforderung dar. Besonders in größeren Teams oder wachstumsstarken Unternehmen kann sie regelmäßig organisatorische Fragen aufwerfen. Einige Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

Frühzeitig planen

Je früher Mitarbeitende ihre Elternzeit ankündigen, desto einfacher lässt sich eine Vertretung organisieren. Offene Kommunikation hilft beiden Seiten.

 Übergaben strukturieren

„Für HR ist Elternzeit vor allem eine Frage der frühzeitigen Planung. Wenn Unternehmen klare Prozesse für Vertretungen und Übergaben haben, lassen sich Ausfälle deutlich besser abfedern.“
Andreas Jene, Geschäftsführer von askDANTE

Dokumentationen, Projektübersichten oder Übergabegespräche erleichtern den Wechsel erheblich. Auch ein sauber geführter Stundennachweis hilft dabei, Arbeitszeiten während der Elternzeit oder bei Teilzeitmodellen transparent zu dokumentieren.

Urlaubsanspruch während Elternzeit berücksichtigen

Auch der Urlaubsanspruch spielt bei der Planung eine Rolle. Arbeitgeber dürfen den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit anteilig um ein Zwölftel kürzen. Wichtig ist dabei: Die Kürzung gilt nur für vollständige Monate der Elternzeit. Beginnt oder endet die Elternzeit mitten im Monat, bleibt der Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum bestehen. Nicht genommener Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt außerdem nicht, sondern kann nach der Rückkehr ins Unternehmen weiterhin genommen werden. Die Kürzung des Urlaubsanspruchs muss vom Arbeitgeber jedoch ausdrücklich erklärt werden.

Vertretungsmodelle entwickeln

Je nach Situation können unterschiedliche Lösungen sinnvoll sein:

  • interne Vertretung

  • befristete Neueinstellung

  • Umverteilung von Aufgaben im Team

Rückkehrgespräche führen

Ein strukturiertes Gespräch vor dem Wiedereinstieg klärt Erwartungen. Auch Teilzeitmodelle lassen sich frühzeitig planen.

Fazit zur Elternzeit 

Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil moderner Arbeitswelt und trägt maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Für Unternehmen bedeutet sie organisatorischen Aufwand, gleichzeitig bietet sie die Chance, sich als familienfreundlicher Arbeitgeber zu positionieren.

HR-Teams profitieren besonders von klaren Prozessen und transparenter Kommunikation. Unternehmen sollten Elternzeit frühzeitig planen. So lassen sich Ausfälle im Team auffangen.

Häufig gestellte FragenFAQ zur Elternzeit

Diese weiteren Fragen zur Elternzeit beschäftigen unsere Kunden.

  • Ja, eine Verlängerung oder vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers. Innerhalb der ersten zwei Jahre sind Beschäftigte an die ursprünglich angemeldeten Zeiträume gebunden. 

  • Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, entsteht ein neuer Anspruch auf Elternzeit. Bereits bestehender Resturlaub bleibt erhalten und kann nach der Rückkehr ins Unternehmen genommen werden. 

  • Der gesetzliche Zeitraum zur Inanspruchnahme von Elternzeit beträgt drei Jahre für jedes Kind. Diese Regelung gilt auch für die Elternzeit mit Zwillingen oder Mehrlingen. So erhöht sich der Gesamtzeitraum der Elternzeit bei Zwillingen auf sechs Jahre.

  • Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Angehörige Elternzeit nehmen. Voraussetzung ist, dass sie das Kind selbst betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. In der Praxis betrifft das vor allem Ausnahmesituationen, etwa wenn Eltern die Betreuung nicht übernehmen können.

  • Eine Erkrankung während der Elternzeit hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Elternzeit selbst. Da das Arbeitsverhältnis ruht, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

  • Nein, Elternzeit und Elterngeld sind voneinander unabhängig. Elterngeld kann auch bezogen werden, ohne dass formal Elternzeit beim Arbeitgeber genommen wird.

  • Der Krankenversicherungsschutz bleibt während der Elternzeit grundsätzlich bestehen. Gesetzlich versicherte Mitarbeitende sind in der Regel beitragsfrei versichert, wenn sie während der Elternzeit kein Einkommen erzielen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung werden wieder Beiträge auf Basis des Einkommens fällig.

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