Krankschreibung ab dem ersten Tag geplant: Warum klare eAU-Prozesse jetzt wichtiger werden
Die Bundesregierung plant strengere Regeln für Krankschreibungen. Künftig sollen Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eins: Krankmeldungen und eAU-Prozesse rücken noch stärker in den Fokus.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Anfang Juli 2026 wieder. Die geplanten Änderungen sind aktuell noch nicht geltendes Recht. Wir beobachten die weitere Entwicklung und aktualisieren den Beitrag bei neuen Informationen.
Was ist geplant?
Aktuell handelt es sich um eine politische Einigung im Koalitionsausschuss beziehungsweise um eine Willenserklärung im Rahmen eines Reformpakets. Geltendes Recht ist die geplante Änderung damit noch nicht.
Nach den bisherigen Informationen soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden müssen. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Nach aktueller Rechtslage gilt weiterhin: Eine AU-Bescheinigung muss grundsätzlich erst vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen allerdings schon heute verlangen, dass die Bescheinigung früher vorgelegt wird.
Wann und in welcher Form die geplante Änderung tatsächlich verbindlich wird, ist derzeit noch offen. Aus der politischen Einigung muss zunächst eine konkrete gesetzliche Regelung werden. Im weiteren Verfahren sind Änderungen möglich.
Auch die Frage, ob und in welchem Umfang Unternehmen weiterhin eigene Regelungen treffen können, wird von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung abhängen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Ob eine verpflichtende AU ab dem ersten Krankheitstag tatsächlich zu weniger Fehlzeiten führt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt schwer beurteilen. Genau diese Frage dürfte in der weiteren Debatte eine wichtige Rolle spielen.
Klar ist aber: Für Unternehmen würde der organisatorische Druck steigen. Denn wenn Krankmeldungen früher nachgewiesen werden müssen, wird nicht nur das Attest wichtiger. Entscheidend ist der gesamte Prozess dahinter:
Wie melden Mitarbeitende ihre Krankheit?
Wer erfasst die Abwesenheit?
Wann wird die eAU abgerufen?
Was passiert mit Dienstplänen, Schichten oder Vertretungen?
Welche Daten werden an HR oder Lohnbüro weitergegeben?
Gerade in Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden, Schichtbetrieb oder mehreren Standorten können unklare Abläufe schnell zu Rückfragen und zusätzlichem Aufwand führen.
Aus unserer Sicht ist damit weniger die einzelne Krankschreibung entscheidend, sondern die Frage, wie praxistauglich der gesamte Prozess für Unternehmen tatsächlich ist.
„Dass die Bundesregierung das Thema Krankmeldungen und Fehlzeiten aufgreift, ist grundsätzlich ein wichtiges Signal. Ob die AU ab dem ersten Krankheitstag am Ende wirklich zu weniger Ausfällen führt, bleibt abzuwarten. Aus unserer Projekterfahrung wissen wir aber: Für Unternehmen wird vor allem entscheidend sein, wie klar und digital die Prozesse dahinter organisiert sind.“
— Andreas Jene, Geschäftsführer von askDANTE
Warum digitale Prozesse helfen können
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat den Umgang mit Krankmeldungen bereits verändert. Arbeitgeber erhalten keinen gelben Schein mehr, sondern rufen die eAU digital bei der Krankenkasse ab. Damit das funktioniert, braucht es saubere Daten, klare Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Digitale Systeme können hier unterstützen, indem Krankmeldungen, Abwesenheiten und Arbeitszeiten an einem Ort zusammenlaufen. So bleibt transparent, wer abwesend ist, welche Nachweise vorliegen und welche Daten für die weitere Verarbeitung benötigt werden.
eAU in askDANTE
Mit askDANTE können Unternehmen Krankmeldungen und Abwesenheiten digital organisieren und die eAU direkt aus dem System heraus abrufen. Das hilft dabei, Prozesse rund um Krankheit, Arbeitszeit und Lohnabrechnung nachvollziehbarer zu machen und manuelle Abstimmungen zu reduzieren. Gerade wenn sich gesetzliche Vorgaben verändern, lohnt es sich, bestehende Abläufe frühzeitig zu prüfen.
Fazit
Ob und wann die geplanten Änderungen genau kommen, bleibt abzuwarten. Stand Anfang Juli 2026 ist die AU ab dem ersten Krankheitstag noch kein geltendes Recht, sondern Teil einer politischen Einigung, die weitere Schritte durchlaufen muss.
Klar ist aber schon jetzt: Krankmeldungen sind längst nicht mehr nur ein organisatorischer Nebenschauplatz. Für Unternehmen wird es immer wichtiger, eAU-Abrufe, Abwesenheiten und Arbeitszeitdaten sauber miteinander zu verbinden.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung und aktualisieren diesen Beitrag, sobald es neue verbindliche Informationen gibt.
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