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Raucherpause in der Arbeitszeit

Mitarbeiterin stempelt sich mit askDANTE am Smartphone zur Raucherpause in der Arbeitszeit aus.

Rauchen am Arbeitsplatz: für die einen die kurze Verschnaufpause im stressigen Arbeitsalltag, für die anderen ein unfaires Zusatz-Benefit für einen Teil der Belegschaft. Beim Thema Raucherpause Arbeitszeit gehen die Meinungen von Mitarbeitern und Arbeitnehmern vielerorts auseinander.

Aber wie ist der rechtliche Stand hier genau: Sind Raucherpausen während der Arbeit gesetzlich zulässig? An welche Spielregeln müssen sich Arbeitnehmer halten? Und wie kann eine Zeiterfassung hier unterstützen? Wir fassen die wichtigsten Infos und Fragen zur Raucherpause zusammen.

Stand Raucherquote in Deutschland

„Ich rauche gerne” – diese Aussage zählt zu den wesentlichen Gründen, die im Rahmen einer Umfrage zum Thema „Barrieren des Rauchstopps 2023” genannt wurden. Mit 61% gibt mehr als die Hälfte der Befragten somit an, dass es zurzeit eine geringe Motivation zum Rauchen-Aufhören gibt – während gleichzeitig die Raucherquote in Deutschland aktuell bei über 30% stetig stagniert.

Raucherpause weiterhin beliebt

Eine Zigarette am Arbeitsplatz ist dabei für viele Raucher besonders beliebt. Sie senkt den Stresspegel und bringt eine kleine Extrapause für zwischendurch.

Während die einen das kurze Flurgespräch im Büro bevorzugen, greifen die anderen zur Zigarette – aber sind beide Arten der Arbeitszeitunterbrechung gleichzusetzen? Hier lohnt sich zunächst ein kurzer Blick in das allgemeine Thema der Pausenzeiten, das bei vielen Unternehmen ab und zu noch Fragen aufwirft.

Welches Pausieren bevorzugen Beschäftigte?

Ganz gleich, ob Gleitzeit, Arbeitszeiterfassung oder Vertrauensarbeitszeit: viele Beschäftigte sehnen sich nach einem flexiblen Arbeitszeitmodell, in dem sie eigene Arbeitsstunden und Pausen individuell gestalten können.

Modelle der Vertrauensarbeitszeit sind dabei besonders beliebt, können jedoch auch tückisch sein: inadäquat umgesetzt, lassen sie die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen.

Im Konkreten heißt das: Während die einen die nötige Erholungspause und das Thema Überstunden vernachlässigen, arbeiten die anderen gerne durch und lassen die Mittagspause sausen, um früher Feierabend zu haben.

Folgen, wenn nicht richtig Pause gemacht wird

Vom dauerhaften Stressgefühl über die Senkung der Kreativität und Leistungsfähigkeit bis zum Anstieg von Arbeitsunfällen – arbeiten, ohne Auszeiten zu nehmen, kann für Mitarbeiter ernste Folgen haben.

Regelmäßige Pausenzeiten während der Arbeit zu nehmen, ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig: Mitarbeiter fördern die eigene Gesundheit und sorgen dafür, dass die Produktivität steigt.

Erholte Mitarbeiter sind folglich motivierter und erbringen Bestleistungen im Team – was auch dem Unternehmen zugutekommt.

Arbeitsunterbrechung nach Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben

Pausenzeiten sind sogar so wichtig, dass der Gesetzgeber Pflichtpausen in Unternehmen eingeführt hat. Die Regelungen dazu finden Arbeitgeber und HR im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das sich um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern kümmert.

Unter § 4 ArbZG hat der Gesetzgeber folgende Regelung zu Pausen und Ruhepausen im Arbeitskontext festgesetzt:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Kompakt zusammengefasst, bedeutet dies:

Nach 6 StundenNach 9 Stunden
Mitarbeiter, die länger als 6 Stunden am Stück arbeiten, müssen eine Pause von 30 Minuten machen.Für Mitarbeiter, die länger als 9 Stunden an einem Arbeitstag arbeiten, besteht eine Pflichtpause von 45 Minuten.

Pausenlänge nach gesetzlicher Regelung

Nach dieser Definition müssen Pausenzeiten eine Mindestlänge von 15 Minuten aufweisen. Dabei ist es Mitarbeitern frei überlassen, wie sie ihre Pause gestalten – ob sie das Mittagessen vor Ort gemeinsam mit dem Team halten oder alleine auf einer sonnigen Bank im nächstgelegenen Park. In dieser Erholungspause ist es selbstverständlich auch gestattet, eine Zigarette zu rauchen.

Während der gewöhnliche Gang zur Toilette oder der kurze Plausch mit Kollegen im Büro zu den sogenannten Verteilzeiten gehören und damit Teil der eigentlichen Arbeitszeit sind, stellt die Raucherpause jedoch eine gewisse Ausnahme dar.

Sind Raucherpausen echte Pausen?

Teams, die für Raucherpausen keine klaren, internen Regelungen haben, können bei diesem Thema auf einige Schwierigkeiten stoßen. Weil Zigarettenpausen der gesetzlichen Pausendefinition nicht gänzlich entsprechen. Im Konkreten bedeutet dies:

  1. Kurze Arbeitsunterbrechungen: Raucherpausen sind in der Regel kurze Arbeitsunterbrechungen, die über den Tag verteilt sind und oftmals weniger als 15 Minuten andauern. Die Raucherpause stellt daher im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zunächst einmal keine vollwertige Pause dar – und wird dementsprechend von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.

  2. Nicht teamübergreifend: Die Raucherpause ist zudem keine gelegentliche, sondern eine halboffizielle, kalkulierbare Arbeitsunterbrechung im Arbeitsalltag, die für einen Teil der Belegschaft gilt – für den anderen hingegen nicht.

  3. Keine Ruhepause: Ein dritter Punkt betrifft den Aspekt der Erholung beim Pausieren: Die Ruhepause selbst gehört nicht zur Arbeitszeit und wird dementsprechend nicht vergütet. Dasselbe gilt im Grunde auch für Raucherpausen.

Arbeitsgesetz Raucherpause besteht nicht

Genau hier liegt auch die Grundproblematik des Sachverhalts: Aktuell gibt es kein Arbeitsgesetz Raucherpause, mit dem die Raucherpause im beruflichen Kontext definiert wird. Es existiert kein gesetzliches Setting, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer richtungsweisend sein könnte, wie Raucherpausen angemessen und transparent zu verwalten sind.

Hinzu kommt, dass dem Arbeitnehmer gesetzlich keine Raucherpause zusteht. Hier ist lediglich die Kompromissbereitschaft des Arbeitgebers ausschlaggebend – dieser überlässt Teams entweder freie Hand bei der Ausgestaltung der Raucherpausen oder setzt auf betriebsinterne Zusatzregelungen.

Nachteile für Nichtraucher bei Raucherpause

Sind Raucherpause beispielsweise in die eigentliche Mittagspause integriert, sind Unklarheiten im Team von vornherein ausgeschlossen.

Fehlen jedoch festgelegte Regelungen, an die sich Raucher in Unternehmen zu halten haben, können Raucherpausen ein echtes Diskussionsthema werden.

Vor allem, wenn sich verselbstständigt, dass die Raucherzeit Bestandteil der vergüteten Arbeitszeit wird. Denn dies kann – wenn es nicht ausgeglichen wird – einen wesentlichen Nachteil für Nichtraucher darstellen, die in einem solchen Fall im Prinzip mehr Arbeit leisten als ihre rauchenden Kollegen.

Welche Rolle spielt das Nichtraucherschutzgesetz?

Zu bedenken ist aber auch, dass mit der Einführung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (kurz: BNichtSchG) von 2007 für Arbeitgeber auch eine Verpflichtung zur Wahrung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz besteht.

Hier sind Maßnahmen zu treffen, mit denen Beschäftigte, die nicht rauchen, vor Zigarettenrauch geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Verpflichtung zur Einrichtung von offiziellen Raucherbereichen (§ 4 BNichtSchG) im Unternehmen.

Kann der Vorgesetzte die Raucherpause verbieten?

Da es zur Raucherpause keine gesetzlichen Vereinbarungen gibt, liegt es im Ermessen des Vorgesetzten, ob er diese erlaubt oder verbietet. Die Geschäftsführung kann im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes unter Umständen sogar das Rauchen auf dem Betriebsgelände untersagen.

Tipp: Raucherpausen mit Zeiterfassungssystem erfassen

Unterbrechen Beschäftigte ihre Arbeitszeiten mehrmals am Tag, um rauchen zu gehen, kann daraus eine zweite umfangreiche Pause entstehen. Damit sich Mitarbeiter deswegen nicht benachteiligt fühlen und es nicht zu Unzufriedenheit kommt, setzen viele Unternehmen inzwischen auf eine digitale Zeiterfassung.

Ein starkes Zeiterfassungssystem bietet KMUs neben der allgemeinen Stempelung von Arbeitszeiten und der Einhaltung gesetzlicher Pausen auch die Einstellung individueller Pausenmodelle. Dies ist vor allem für Vorgesetzte interessant, die ihren Mitarbeitern aus Kulanz die Raucherpause gestatten möchten, jedoch nur in einem geregelten Rahmen.

Wichtiger Hinweis: Besonders hilfreich ist die Zeiterfassung im Homeoffice, wo Beschäftigte ebenfalls Raucherpausen einlegen. Mit einer Arbeitszeiterfassung wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer exakt, wann Raucherpausen sind.

Raucherpause Zeiterfassung - so geht's

Raucherpause Zeiterfassung: Im Zusammenspiel mit einer Zeiterfassung (wie askDANTE) können Raucherpausen dabei auf zwei Arten in das tägliche Pausieren einfließen:

Grafik zeigt wie man das Thema Raucherpause Zeiterfassung kombiniert umsetzen kann.

Manuelle ZeitstempelungAutomatischer Pausenabzug
Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten und Pausen manuell – mit PC, Terminal oder App.Bei dieser Variante stempeln Mitarbeiter ihre Kommen- und Gehen-Zeiten wie gewohnt und pausieren nach Belieben. Der automatische Pausenabzug sorgt dafür, dass nach 6 bzw. 9 Stunden eine Pflichtpause von 30 bzw. 45 Minuten abgezogen wird.
Hierbei ist es irrelevant, um welchen Typ von Pausenzeit es sich dabei handelt: Raucherpausen werden an dieser Stelle als einfache, kurze Pausen verbucht.Arbeitgeber stellen hierbei sicher, dass die gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer stellt dies die bequemste Lösung dar, obgleich darauf zu achten ist, dass die Raucherpausen in diesen Pausenzeiten integriert sind. Heißt: Jede Raucherpause darüber hinaus, müsste streng genommen gesondert erfasst werden.

Umsetzung mit askDANTE

Mit askDANTE bekommen KMUs die Möglichkeit, bei diesem Ansatz einen Schritt weiter zu gehen. askDANTE bietet nämlich zwei weitere Lösungswege an, mit denen Unternehmen die Raucherpause in Kombination mit dem automatischen Pausenabzug noch individueller gestalten können:

Grafik zeigt die Umsetzung der Raucherpause mit den Zusatzregeln von askDANTE.

  • Raucherpause anrechnen: Ist die Einstellung automatischer Pausenabzug eingestellt, kann jede weitere Pause ab der ersten Minute damit einfach angerechnet bzw. verrechnet werden. Alles, was über den Abzug hinaus als Pause gestempelt wird, würde on top aufgerechnet werden. Ideal für Teams, die ihre Pausenzeiten korrekt, aber flexibel gestalten möchten.

  • Raucherpause aufrechnen: Bei der zweiten Variante können kurze Raucherpausen zum Beispiel bis zu 5 Minuten in den Pausenabzug hinterlegt werden. Jede Kurzpause, die dann unter 5 Minuten ist, würde auf den Abzug aufgeschlagen werden.

Raucherpausen ausstempeln?

Das Thema Arbeitszeitbetrug hat viele Facetten. Raucherpause nicht gestempelt bedeutet nicht gleich Arbeitszeitbetrug. Die Raucherpause kann einen solchen Tatbestand jedoch in gewisser Konstellation durchaus darstellen. Vor allem dann, wenn sich Beschäftigte nicht zu Raucherpausen ausstempeln, obwohl sie das hätten tun müssen. In diesem Fall kann schlimmstenfalls sogar eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Wie oft darf man Raucherpausen machen?

Wie oft darf man Raucherpausen machen – eine Frage, auf die notfalls nur die Geschäftsführung eine Antwort geben kann. Denn auch hier gilt es, die betriebsinternen Regelungen zur Raucherpause zu kennen und zu befolgen.

Fazit Raucherpause

Die Raucherpause in der Arbeitszeit sorgt bei vielen Unternehmen für Unmut. Auch deshalb, weil für das Thema eine gesetzliche Regelung aussteht. Raucher sind demnach auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen, der Raucherpausen gerechterweise stempeln sollte. Eine funktionsstarke digitale Zeiterfassung – wie askDANTE – ist hierfür besonders geeignet, weil Unternehmen mit ihr auch individuelle Pausenregeln für die Raucherpause einstellen können.

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