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Das No-Go für Arbeitgeber: Arbeitszeitbetrug heißt im Extremfall Kündigung

Header-Grafik zeigt Mann mit Laptop am Schreibtisch, der mit askDANTE über das Thema Arbeitszeittäuschung liest.

Die Angst vor Arbeitszeitbetrug wächst

Ob unkompliziert per Excel-Tabelle, professionell am PC oder im Homeoffice per App – die richtige Zeiterfassung hat viele Gesichter. Mit dem Stechuhr-Urteil zur Reformierung des Arbeitszeitgesetzes ist es jetzt vor allem wichtig, dass Unternehmen überhaupt die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen. Arbeitgeber und Teams, die zum ersten Mal mit einer Zeiterfassung arbeiten, stehen damit vor einer großen positiven Veränderung. Auch wenn die systematische Arbeitszeiterfassung eine Reihe wertvoller Vorteile mit sich bringt, wie etwa mehr Transparenz und Fairness im Arbeitsalltag, treibt viele Angestellte und Vorgesetzte das Thema Arbeitszeitbetrug um. Was Arbeitszeitbetrug eigentlich ist, welche Beispiele es gibt und welche Folgen drohen, erfahren Sie hier.

Arbeitszeitbetrug – was ist das überhaupt?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind per Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, eine Arbeitsleistung zu erbringen bzw. diese zu vergüten – so ist es im § 611a BGB geregelt. Wenn Arbeitnehmer nun vorsätzlich unwahrheitsgemäß vorgeben, in der Arbeitszeit gearbeitet zu haben, kommen sie ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung nicht nach, für die sie bezahlt werden, und begehen Arbeitszeitbetrug. Unter Arbeitszeitbetrug fallen im Allgemeinen alle Formen von mutwilligem Fehlverhalten und Verstößen im Rahmen der Arbeitszeit.

Dabei ist es unerheblich, ob dies in einem Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit (etwa in mündlicher Falschaussage) geschieht, oder im Rahmen einer unternehmensweiten Arbeitszeiterfassung, die mit Zeiterfassungssystemen, Apps oder Excel-Tabellen ausgeführt wird.

Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer

Immer dann, wenn Mitarbeiter vorgeben zu arbeiten, es aber beispielsweise durch private Ablenkungen, Freizeitaktivitäten oder andauerndes Zuspätkommen – das nicht nacherfasst oder gemeldet wird – nicht tatsächlich tun, erschleichen sie sich Arbeitszeit. Nachlässigkeit (z. B. ausstempeln vergessen oder verschlafen) oder Flüchtigkeitsfehler (z.B. falsche Arbeitszeit erfasst / nachgetragen) gehören in der Regel zum Arbeitszeitverstoß, weil sie vor dem Hintergrund einer Unabsichtlichkeit stattfinden. Häufen sie sich jedoch, können Arbeitgeber das Thema Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer durchaus in Betracht ziehen.

Auch Raucherpausen sind oftmals ein delikates Thema: Sind sie vertraglich bzw. intern nicht sauber geregelt, sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, die teamübergreifende Ausmaße annehmen können, und negative Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachen Fairness und Vertrauenskultur nach sich ziehen. Ist das Thema Raucherpause dem Tatbestand eines Arbeitszeitbetrugs zuzusprechen, wird vor allem ein Fall genannt: ein Mitarbeiter hat sich zur Zigarettenpause nicht ausgestempelt, obwohl er dazu verpflichtet war. In solchen Fällen droht sogar eine fristlose Kündigung – das hat kürzlich auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen v. 03.05.2022, Az. 1 Sa 18/21 bestätigt.

Gute Zeiterfassungssysteme bieten hierfür einen automatischen Pausenabzug an, in dem Raucherpausen in der Arbeitszeiterfassung inkludiert bzw. hinzugebucht werden können.

Kaffeeplausch und WC sind Verteilzeiten – kein Arbeitszeitbetrug

Der normale Toilettenbesuch während der Arbeitszeit oder der kurze Kaffeeplausch mit Kollegen zwischendurch ist hingegen weder ein Verstoß noch ein Arbeitszeitbetrug. Es handelt sich hierbei konkret um sogenannte persönliche Verteilzeiten, die zur Arbeitszeit gehören. Darunter fallen zum Beispiel auch Besprechungen in persönlicher Angelegenheit (Personalrat, Personalabteilung etc.) und oben genannte Entspannungspausen (Kaffeepause, privates Gespräch mit Kollegen) außerhalb der gewohnten Pausen.

Zu den ungeplanten sachlichen Verteilzeiten zählen IT-Störungen, Besuche oder Telefongespräche. Auch sie stellen keine Form des Arbeitszeitbetrugs dar, sondern resultieren aus “störungsbedingten Unterbrechungen des Arbeitsablaufs”.

Arbeitszeitbetrug: Was gehört dazu?

Die typischsten Beispiele von Arbeitszeitbetrug und Täuschung im Rahmen der Arbeitszeit.

Arbeitszeitbetrug Beispiele: Die 10 häufigsten Fälle

Es gibt unterschiedliche Arbeitszeitbetrug Beispiele. Geht das Fehlverhalten vom Arbeitnehmer aus, geht es in der Regel darum, dass Arbeitnehmer statt ihrer Arbeitsverpflichtung einer anderen Tätigkeit während der Arbeitszeit nachkommen. Zu den typischsten Beispielen gehören diese:

  • Wiederholtes Zuspätkommen
  • Nicht erfasste Raucherpause
  • Häufige Internetnutzung für private Zwecke in Büro und Homeoffice (z.B. soziale Medien und Online-Shopping)
  • Im Homeoffice und Remote Work wird nicht gearbeitet
  • Kollegen stempeln Arbeitszeit für andere Kollegen (gemeinsamer Arbeitszeitbetrug durch Buddy Punching)
  • Fehlerhafte Zeitangaben im Außendienst
  • Computerspiele spielen
  • Längere private Telefongespräche
  • Manipulation der erfassten Zeiten im Zeiterfassungssystem
  • Fehlangaben, was Überstunden angeht

Was ist mit Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber?

Ein Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber kann ebenfalls vorkommen, zum Beispiel im Kontext einer mutwillig unkorrekten Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten. Kürzen Arbeitgeber etwa die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von Mitarbeitern, stellt dies eine Betrugshandlung dar, weil dem Arbeitnehmer in diesem Falle weniger vergütet wird, als er geleistet hat. Solche Fälle zielen darauf, Überstunden verfallen zu lassen bzw. diese nicht zu entlohnen.

Arbeitnehmer bekommen in diesem Rahmen Unterstützung vom Betriebsrat und können im schlimmsten Fall vor das Arbeitsgericht gehen. Um einen Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber nachzuweisen, wird Arbeitnehmern empfohlen, eine tägliche Arbeitszeiterfassung zu führen bzw. diese im eigenen Arbeitszeitkonto zu kontrollieren, insofern eine Zeiterfassungssoftware betriebsintern im Einsatz ist.

Droht bei Arbeitszeitbetrug Kündigung?

Entscheiden sich Unternehmen, mit einer Arbeitszeiterfassung zu arbeiten, bestehen offizielle und unausgesprochene Regelungen. Wird insbesondere Beschäftigten die Verantwortung übertragen, ihre eigenen Zeiten korrekt zu erfassen, werden die entsprechenden Rahmenbedingungen von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausenzeiten gewöhnlich vorab kommuniziert.

Beide Parteien einigen sich in diesem Zuge auch darauf, mit personenbezogenen Daten, zu denen Arbeitszeiten gehören, verantwortungsbewusst umzugehen. Kommt es nun seitens des Arbeitnehmers zu einem Arbeitszeitbetrug, gilt dies als schwerwiegender Vertrauensbruch, der eine verhaltensbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers prinzipiell zulässt.

Wann droht nun bei Arbeitszeitbetrug Kündigung? Wann Fälle von Arbeitszeitbetrug zu einer Kündigung führen, muss in jedem Einzelfall individuell geprüft werden. In der Regel wird zunächst geschaut, wie gravierend der Verstoß ist und ob im ersten Schritt eine schriftliche Abmahnung durch den Arbeitgeber ausreicht. Handelt es sich um schwerwiegende Arbeitszeitbetrugsfälle, können weitere arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Damit eine Kündigung im Rahmen eines Arbeitszeitbetrugs ausgesprochen werden kann, sind jedoch vorab verschiedene Faktoren zu betrachten.

Arbeitszeitbetrug nachweisen bei Verdachtskündigung

Arbeitszeitbetrug nachweisen ist oftmals nicht einfach. Ist der Sachverhalt im Falle eines Arbeitszeitbetrugs intransparent bzw. kann dieser nicht eindeutig nachgewiesen werden, kann auch eine Verdachtskündigung greifen. Diese darf jedoch nicht auf subjektiven Mutmaßungen basieren, sondern muss mithilfe verschiedener objektiver Tatsachen festgemacht werden.

Eine kürzliche Rechtsprechung des LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. März 2023, Az. 5 Sa 128/22 hat eine Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung stattgegeben. Hier hatte sich ein Arbeitnehmer vermutlich von zu Hause aus im betriebsinternen Zeiterfassungssystem zum Arbeitsbeginn eingestempelt, obwohl er erst später im Büro seine Arbeit aufnahm. Hier bestand der dringende Verdacht einer Pflichtverletzung, weswegen eine ordentliche Verdachtskündigung ausgesprochen wurde. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat diese nun für rechtmäßig erklärt.

Abmahnung Arbeitszeitbetrug

Laut § 314 Abs. 2 BGB bedarf jede Kündigung einer vorherigen Abmahnung. Wird eine Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug ausgesprochen, zielt sie darauf, ein arbeitsvertragswidriges Verhalten künftig einzustellen. Sie besitzt sozusagen eine warnende Funktion. Findet das abgemahnte Fehlverhalten demnach wiederholt statt, begründet dies eine Kündigung im nächsten Schritt. Fälle von Arbeitszeitbetrug sind grundsätzlich individuell zu betrachten, in der Regel findet der Umgang damit jedoch in dieser Abfolge statt.

Arbeitszeitbetrug fristlose Kündigung – im schlimmsten Fall

Das Dienstverhältnis kann in speziellen Fällen auch ohne Abmahnung und außerhalb des Rahmens einer ordentlichen Kündigung, und stattdessen in Form einer fristlosen Kündigung beendet werden. Dies trifft vor allem zu, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so schwer zerrüttet ist (siehe § 626 Abs. 1 BGB), dass der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist nicht auf sich nehmen kann.

Ein Arbeitszeitbetrug stellt in der Regel einen solchen schwerwiegenden Bruch im Arbeitsverhältnis dar, sodass eine fristlose Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt sein kann.

Ist Arbeitszeitbetrug Straftat?

Ja – Arbeitszeitbetrug fällt gesetzlich unter das Betrugsdelikt und stellt nach § 263 StGB deshalb einen strafrechtlichen Tatbestand dar. Täuschen Beschäftigte demnach im Rahmen ihrer Arbeitszeiterfassung, können sie beim besonders schwerem Verstoß mit arbeits- und strafrechtlichen Folgen rechnen.

5 Tipps, wie Sie Arbeitszeitbetrug per Zeiterfassungsystem lösen

Fünf Tipps, wie man eine Zeiterfassung nutzen kann, um Arbeitszeitbetrug entgegenzuwirken.

Arbeitszeitbetrug und Zeiterfassung

Arbeitszeitbetrug kann von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen begangen werden, die Nutzung eines Zeiterfassungssystems kann dies in der Regel nicht verhindern. Es gibt jedoch Tools zur Zeiterfassung, die dem Thema Arbeitszeitbetrug funktional gesehen ein Stück weit entgegenwirken können:

  • Nutzen Arbeitgeber das Ein- und Ausstempeln am PC, kann das händische Eintragen und Nacherfassen von Zeiten deaktiviert werden.
  • Gleichermaßen bei festen Arbeitszeiten und Schichtdienst beliebt ist das Einkürzen von Stempelzeiten. Beschäftigte können sich dann nur in einem vorgegebenen Zeitrahmen ein- und ausstempeln bzw. die gestempelten Zeiten werden vom Zeiterfassungstool entsprechend verändert. So können zum Beispiel ungerechtfertigte Überstunden verhindert werden.
  • Mit Nutzung des automatischen Pausenabzugs kann eine Raucherpause oder einfache Kurzpausen zusätzlich zu den normalen Erholungspausen on top erfasst werden.
  • Im Falle von Buddy Punching kann es dagegen hilfreich sein, Zeiterfassungsterminals einzusetzen, die mit individuellen RFID-Transpondern und Chips bedient werden. In dieser Weise kann vorgebeugt werden, dass sich Beschäftigte untereinander gegenseitig die Arbeitszeiten erfassen.
  • Ebenfalls gerne genutzt ist die Zeiterfassung per Fingerprint am Terminal, mit der ein maximal personenbezogenes Erfassen von Arbeitszeiten möglich ist.
  • Arbeiten Beschäftigte teilweise auch von zu Hause aus, ist die Zeiterfassung im Homeoffice unerlässlich. Sie strukturiert den Arbeitstag am besten und unterstützt Beschäftigte bei ihrer Work-Life-Balance.

Fazit

Ob Arbeitszeiterfassung, Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit – ganz gleich, welches Arbeitszeitmodell Unternehmen in Anwendung haben, das Thema Arbeitszeitbetrug stellt immer ein gewisses Risiko dar. Der Einsatz einer elektronischen Zeiterfassung stellt jedoch bestimmte Funktionen bereit, die dem Thema entgegenwirken können - vom Einsatz eines Hardware-Terminals im Firmengebäude bis zum automatischen Pausenabzug für die kurze Raucherpause.

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