Das Mindestlohngesetz, das seit 2015 in Kraft ist, stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung könnte genau jetzt die richtige Wahl sein, um gesetzliche Vorgaben auch ohne bürokratischen Aufwand einhalten zu können.
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Was verlangt der Gesetzgeber?
Wann muss was aufgezeichnet werden?
Seit Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft und legt eine feste Lohnuntergrenze für das gesamte Bundesgebiet (derzeit EUR 9,19 ab 2020 EUR 9,35) fest. Zudem verpflichtet es Arbeitgeber dazu, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter minutengenau zu dokumentieren. Das Arbeitsrecht schreibt dabei keine besondere Form vor, jedoch
- muss Beginn und Ende sowie Dauer der Arbeitszeit lückenlos gemessen werden
- muss die Pausendauer festgehalten werden
- muss die Dokumentation spätestens 7 Tage nach Erbringung der Arbeitsleistung erfolgen
- müssen die aufgezeichneten Daten mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden
Für wen gilt die Aufzeichnungspflicht?
Dokumentiert werden müssen die Stunden von geringfügig Beschäftigten (Minijob) sowie Mitarbeitern von Betrieben mit Sofortmeldepflicht. Das gilt auch für die Zeitarbeit. Aufzeichnungspflichten bestehen nicht erst seit dem Mindestlohngesetz. Schon in §16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes ist geregelt, dass die über die in §3 Satz 1 bestimmte werktägliche Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss. Dies gilt insbesondere für Überstunden.
Excel oder besser Software?
Die Form der Zeiterfassung wird vom Gesetz her nicht geregelt. Doch spätestens mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 gilt, müssen Arbeitgeber jederzeit dazu in der Lage sein, gespeicherte Daten den Mitarbeiter auszuhändigen. Hier kann eine Software die bessere Wahl sein, um lange und teure Recherchearbeiten zu verhindern. Zudem automatisiert eine elektronische Zeitererfassung Routineaufgaben und hilft bei einer schnellen Übersicht über alle relevanten Daten und erfassten Zeiten. So können zum Beispiel Urlaubsanträge und Schichtpläne direkt erstellt und über das System versandt werden.
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